Service & Info

Was kostet die Betreuung?

In der Regel erfüllen weit mehr als 90% unserer Klienten die Vorrausetzungen für eine finanzielle Unterstützung vom Land Salzburg. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem Einkommen. Weitere Infos finden sie hier https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/pflege-und-betreuung/pflege-zuhause/kostenzuschuss

Wer erledigt den „Papierkram‘‘?

Im Zuge des Erstgespräches wird gemeinsam mit Ihnen das Antragsformular ausgefüllt. Der Verein Aktiv kümmert sich dann um die Weiterleitung an die zuständige Behörde. In weiterer Folge wird sich das Land Salzburg bei Ihnen melden, welche Unterlagen für die Berechnung der Eigenleistung benötigt werden.

Bekomme ich den Zuschuss vom Land Salzburg ausbezahlt?

Nein, der Verein Aktiv rechnet direkt mit dem Land Salzburg ab. Ihnen werden nur die Kosten für Ihre Eigenleistung in Rechnung gestellt.

Was ist, wenn ich Pflegegeld beziehe?

Sollten sie Pflegegeld beziehen, werden Ihnen daraus 7€ pro Stunde in Rechnung gestellt. Dies natürlich nur solange, bis das Pflegegeld aufgebraucht sein sollte.

Ich habe bereits eine Zusicherung für einen Zuschuss, wieso muss ich nochmal Unterlagen schicken?

Jedes Jahr wird die Ihnen zugesicherte finanzielle Unterstützung neu berechnet. Dazu benötigt das Land Salzburg die aktuellen Unterlagen wie etwa einen neuen Pensionsbescheid, angepasste Miete oder veränderte Betriebskosten. Die Aufforderung für die Unterlagen zur Neuberechnung erfolgt jährlich im Februar/März. Bitte reichen Sie die Unterlagen rechtzeitig ein, um nicht eine Privatrechnung in Kauf zu nehmen.

Wer wird betreut bzw. welche Vorrausetzungen müssen erfüllt sein?

Grundsätzlich kann jede erwachsene Person von uns betreut werden. Um eine finanzielle Unterstützung zu bekommen müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorliegen einer Krankheit oder
-Behinderung, die dazu führt, dass der/die Betroffene nicht mehr in der Lage ist, ein selbstständiges Leben im Privathaushalt zu führen
  • Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft (Ausnahmen möglich),
-Hauptwohnsitz im Land Salzburg.

Wie oft findet die Betreuung statt?

Dies richtet sich ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen und den personellen Kapazitäten. In der Haushaltshilfe kann die Betreuungen von 1x alle 14-Tage bis hin zu 1x täglich (außer Sa+So) reichen. In der Hauskrankenpflege sogar bis zu 3x täglich (auch Sa+So).

Wie lange dauert ein Besuch?

Auch hier kommt es ganz auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Klienten an. In der Haushaltshilfe in der Regel zwischen 60 und 180 min pro Besuch und in der Hauskrankenpflege zwischen 15 und 90 min pro Besuch. Zu jedem Besuch kommt noch eine 20min-Pauschale für die Fahrtzeit hinzu.

Wie viele Stunden im Monat kann ich maximal in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich sind 100 Stunden – inkl. Fahrtzeit – pro Monat das Maximum. (In Ausnahmefällen bis zu 120 Stunden)

Wo betreuen Sie?

Wir betreuen jeweils an unseren vier Standorten und deren umliegenden Gemeinden.
Grödig – Elixhausen – Bürmoos – Neumarkt

Findet die Betreuung auch am Wochenende statt?

Ja – Hauskrankenpflege
Nein – Haushaltshilfe

Gibt es einen Nachtdienst?

Nein.

Kann ich entscheiden wann und wer kommt?

Grundsätzlich müssen wir bei der Gestaltung der Dienstpläne auf viele verschiedene Faktoren Rücksicht nehmen. Diese sind zum Beispiel (medizinische) Bedürfnisse der Klienten, Bedürfnisse der Mitarbeiter, berufliche Qualifikation, Anstellungsausmaß, Urlaubsplan, kollektivvertragliche Regelungen, diverse arbeitsrechtliche Gesetze, Wohnort der Mitarbeiter/Klienten und vieles mehr. All diese Faktoren spielen eine unterschiedlich große Rolle, dennoch versuchen wir natürlich im Rahmen dieser Gegebenheiten Ihre Wünsche bestmöglich umzusetzen.

Welche Aufgaben werden in der Haushaltshilfe erledigt?

Im Rahmen der Haushaltshilfe werden neben der Wohnungsreinigung auch andere wichtige Aufgaben durchgeführt, wie etwa: Wäsche- und Bügelarbeiten, einheizen, der Einkauf von Lebensmittel und das Besorgen von wichtigen Medikamenten und Inkontinenz-/Verbandsartikeln. Vom Land Salzburg nicht finanziell unterstützt wird zB: Gartenarbeit und Spazieren gehen.

Gibt es einen Bereitschaftsdienst der jederzeit erreichbar ist?

Nein. Grundsätzlich ist die Hauskrankenpflege und die Haushaltshilfe ein geplanter sozialer Dienst und keine Notfall- oder Akutversorgung (In diesen Fällen bitte an den Hausarzt oder die Rettung 144 wenden). Wochentags sind wir am Vormittag natürlich telefonisch oder via Mail erreichbar und die Nachrichten auf dem Anrufbeantworter werden regelmäßig abgehört. Verändern sich die Umstände so, dass es einer Änderung der Pflege-/Betreuungsplanung bedarf, wird dies in Abstimmung mit der Bereichsleitung umgesetzt.